Schwallunger Schützenverein e.V.

Schießstandordnung

In der Schießstätte darf mit nachfolgend aufgeführten Waffen auf die entsprechenden Entfernungen geschossen werden.

  1. Ein Schießen mit Langwaffen aller sportlichen und jagdlichen Kaliber im stehenden Anschlag, auf eine Entfernung von 50m, aus denen Langwaffenmunition verschossen wird und eine maximale Bewegungsenergie der Geschosse von E0 = 7.000 Joule besitzen.
  2. Ein Schießen mit Kurzwaffen aller sportlichen Kaliber im stehenden Anschlag, auf eine Entfernung von 50m, aus denen Kurzwaffenmunition verschossen wird und eine maximale Bewegungsenergie der Geschosse E0 = 200 Joule besitzen.
  3. Ein Schießen mit Kurzwaffen aller sportlichen und jagdlichen Kaliber im stehenden Anschlag, auf eine Zwischenentfernung von 25m, aus denen Kurzwaffenmunition verschossen wird und eine maximale Bewegungsenergie der Geschosse von E0 = 1.500 Joule besitzen.
  4. Schießen auf Zwischenentfernungen 10m; Es dürfen grundsätzlich nur Luftdruck-, Fededruck- und CO2 Waffen mit einem maximalen Kaliber bis 4,5 mm verwendet werden, bei denen die maximale Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt und die eine entsprechende Kennzeichnung gemäß Abb. 1 Anlage 1 der 1. Waffenverordnung tragen. Es dürfen auf die Schußentfernung von 10m nur handelsübliche Blei-Kelchgeschosse (Diabolo) verwendet werden.

Ein Schießen auf die mögliche Schießentfernung hat aus Sicherheitsgründen nicht gleichzeitig stattzufinden, sondern ist immer für sich und somit getrennt durchzuführen.

Das Schießen mit Vorderladerwaffen, Schrotschießen, Hartkerngeschossen und Leuchtspurmunition ist grundsätzlich untersagt!