Gemäß dem Erlass der Thüringer Landesregierung vom 16.03.2020 bleibt das Vereinsheim vorübergehend geschlossen. Wir werden auf dieser Webseite über Änderungen informieren.

Der Erlass der Thüringer Landesregierung ist auf Grundlage § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfGS) erfolgt.

Es wird wie folgt verfügt:

(1) Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind folgende Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:

(…)

Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten bzw. Sportanlagen;

Der Schatzmeister
Robert Kühnl

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