BDS 1975 e.V. 
BDS Infobrief April 2021
 Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,
leider bleibt das Wort “Absage” auch das Unwort für das laufende Sportjahr: Aufgrund behördlicher Vorgaben müssen wir im Mai die DM IPSC 1.500, die German Steel Doppelveranstaltung (Steel Challenge und Speed Steel) und das bereits aus dem letzten Jahr verschobene Field Target Jubiläumsturnier streichen.Bei den Steel-Schützen steht die DM im September weiter auf der Agenda des Verbands. Für den IPSC Wettbewerb bemüht sich der BDS um eine Nachholung später im Jahr. Bei allen geplanten IPSC Wettbewerben bitte wir aber darum, aktuell noch keine Startgelder zu überweisen und eng die Ausschreibungen zu verfolgen.Für Veranstaltungen ab Juni sind wir weiter hoffnungsfroh. In die Zukunft gerichtet sind auch die vor Kurzem in Kraft getretenen Änderungen des Sporthandbuchs. Gleich nachfolgend hierzu eine kurze Auflistung mit Links. Auch das Waffenrecht – sowohl das geltende, wie das drohende – wird im Bundestagswahljahr noch mehrfach ein wichtiges Thema sein. Hierzu gibt es schon wieder Neuigkeiten. Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth 
Änderung des Sporthandbuchs
 Mit Bescheid vom 11. März 2021 hat das Bundesverwaltungsamt Änderungen des Sporthandbuchs des BDS genehmigt. Die neuen Fassungen stehen im Sportbereich zum Download zur Verfügung. Die Änderungen gelten ab sofort, d.h. beim Standardprogramm daher auch beim kommenden Pokalschießen im August. Geändert wurden (alle Links führen direkt zum PDF-Download):Allgemeiner Teil (A)Kurzwaffen (K) und Langwaffen (L)Änderungsübersicht StandardprogrammKommentar zum Standardprogramm und dessen ÄnderungsnachweisField Target (F)Speed Steel (Sp)Western (W)3GUN Fertigkeit (3F) und 3GUN Parcours (3P
Praxisfälle gesucht: Antrag Altbestand Magazine beim BKA
 Haben Sie vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2021 Magazine oder Magazingehäuse erworben,die seit dem 1. September 2020 verboten sind (Kurzwaffenmagazine über 20 und Langwaffenmagazine über 10 Patronen Kapazität) und hierfürals Sportschütze (nicht als Jäger)für diese beim Bundeskriminalamt (BKA) einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besitz gestellt (Altbestand) undbereits einen Bescheid vom BKA erhalten? Falls ja, lassen Sie das den BDS bitte kurz wissen.Besonders interessant wäre, welchen Nachweise über die Schießsportausübung von Ihnen verlangt wurden und welche Aufbewahrung abgefragt oder Ihnen auferlegt wurde. 
 Antwort E-Mail an den BDS schreiben 
Munitionsverbotsinitiative der EU
 Der BDS wendete sich gegen die bei der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) diskutieren und von der Europäischen Kommission propagierten Munitionsverbote über die EU-Chemikalienverordnung (REACH) in gegenwärtiger Form. Zusammen mit vielen anderen kritisiert der Verband aktuell insbesondere, dass die Gesundheitsgefahren von Munition überdramatisiert werden, um die schweren sozioökonomischen Auswirkungen von Erwerbs-, Besitz und Verwendungsverboten auf den Schießsport zu marginalisieren. Dazu engagiert sich der BDS – wie schon bei der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 – zusammen mit seinen nationalen und internationalen Partnern, vor allem dem Forum Waffenrecht (FWR), dem World Forum on the Future of Sport Shooting Activities (WFSA), Firearms United (FUN) und LEX CZ. Mit ihnen wird der BDS alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Zukunft des Schießsports zu sichern. 
Schon wieder: Änderung des Waffengesetzes
 Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat am 22.03.2021 überraschend einen Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen” vorgelegt. Das ist schon der dritte Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes in dieser Legislaturperiode des Bundestags, selbst wenn man die Waffengesetzänderungen anlässlich anderer Gesetzgebungsvorhaben (wie dem Jagdrecht) nicht mitzählt.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen verschiedene gesetzliche Verbesserungen vorgenommen werden, um die Überprüfung der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu verbessern, so das BMI. Insbesondere sollen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern umgesetzt werden, die anlässlich des Anschlags von Hanau Optimierungsbedarfe im Waffenrecht aufgezeigt habe.
Der Entwurf beinhaltet vor allem die Einbeziehung von Gesundheitsämtern, Zoll und Bundespolizei bei der Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung.
Die Verbände äußern sich gegenüber dem BMI kritisch zum Entwurf, sowohl hinsichtlich des Zeitplans wie zum Verfahren, aber vor allem zum Inhalt des Entwurfs, der als Gesetz erhebliche Praxisprobleme erwarten ließe, so wie zuletzt bei der Regelabfrage der Verfassungsschutzämter. Außerdem hatten die Verbände noch im frühen März aus dem Ministerium die Auskunft erhalten, dass man Korrekturen und Verbesserungen des Waffengesetzes in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr angehen könne. Nachdem nun doch noch ein Vorhaben zur Änderung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht wird, werden diese angemahnt. 
 Referentenentwurf vom 18.03.2021 
 Verbändegemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 30.03.2021 
Kommentar Forum Waffenrecht: Regierung verspielt Vertrauen in Sicherheitspolitik
 (Berlin, 15. April 2021) Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem… 
 Beim FWR Weiterlesen 
Fake-News: WaffGBundFreistV
 Der BDS ist Schießsportverband und als solcher nicht mit allgemeinen Fragestellungen der inneren Sicherheit befasst. In den sozialen Netzwerken kursieren aber aktuell zum Teil wilde Meinungen zur Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – WaffGBundFreistV). Wegen der Bezüge zum Waffenrecht – für Sportschützen – ist es erforderlich, dies nicht unkommentiert zu lassen:
Zutreffend ist, dass diese Verordnung vom 30.11.2020 am 4. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und zahlreiche Bundesbehörden von Vorschriften des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ausnimmt. Rechtsgrundlage ist § 55 Abs. 5 S. 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002.
Unrichtig ist, dass das etwas Neues wäre: Die WaffGBundFreistV löst die 5. Verordnung zum Waffengesetz vom 11. August 1976 ab. Die Vorschriften entsprechen sich. Aufregung über die Regelungen käme also 45 Jahre zu spät. Der verschwörungstheoretische Ansatz, die Staatsdiener würden sich wegen Corona bewaffnen dürfen, ist evident irrig. Und ja, solchen Unsinn findet man im Netz.
Unrichtig ist ferner die Vorstellung, dass die Verordnung für die Behördenmitarbeiter privat gelten würde. Die Ausnahmen gelten tatsächlich nur „soweit sie dienstlich tätig werden“ (§ 55 Abs. 1 S. 1 WaffG). Alleine die Vorstellungen, dass sich unsere Soldaten der Bundeswehr und andere Dienstwaffenträger bei der Waffenbehörde eine WBK holen sollen, sollte eigentlich als Begründung genügen, warum das Waffengesetz in wesentlichen Teilen für Behörden nicht gelten kann und eben seit sehr langer Zeit nicht gilt.
Mit Verlaub, wer Nachrichten bezieht, die derartigen Falschmeldungen verbreiten – ein Verfasser entblödet sich nicht zu titeln „Merkel: Feuer frei auf die Bürger!“ und spricht darin von geplanten „standrechtlichen Erschießungen“ – sollte sich überlegen, ob die Nachrichtekanäle ausreichen sorgfältig und mit der nötigen Überlegung ausgewählt werden. 
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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
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